Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Umfang


    1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ("Bedingungen") gelten für alle Lieferungen von Produkten ("Produkte") und Dienstleistungen ("Dienstleistungen") von Grönska EarthTech AB, Org.-Nr. 559487-2490, oder seinen verbundenen Unternehmen ("Grönska") an alle Kunden ("Kunde"), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

    2. Alle Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen, die in der Bestellung des Kunden oder ähnlichem angegeben werden, müssen schriftlich erfolgen und von Grönska genehmigt werden.

    3. Diese Bedingungen bilden zusammen mit der Bestellung des Kunden und der Bestätigung durch Grönska eine Vereinbarung ("Vertrag").

  2. Informationen zum Produkt


    1. Alle Produktinformationen, die im Katalog, in der Beschreibung, in der Broschüre, in der Werbung usw. erscheinen, unabhängig davon, ob die Informationen schriftlich, mündlich, elektronisch, online oder durch Herunterladen zur Verfügung gestellt werden, sind nur als informativ zu betrachten und sind nur insoweit verbindlich, als Grönska in einem Angebot oder in einer Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug nimmt. Spezifische Anforderungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn Grönska diese Anforderungen schriftlich bestätigt.

    2. Grönska behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen an der Spezifikation des Produkts vorzunehmen, wenn dies ohne erhebliche Nachteile für den Kunden möglich ist.

  3. Preise und Bestellungen


    1. Die Preise für Produkte sind ohne Mehrwertsteuer und andere Steuern oder Abgaben angegeben. Grönska behält sich das Recht vor, vereinbarte Preise für noch nicht gelieferte Produkte im Falle von Wechselkursänderungen, Materialpreissteigerungen, erhöhten Lieferantenpreisen, Zolländerungen, Lohnänderungen, staatlichen Eingriffen oder ähnlichen Situationen, auf die Grönska keinen oder nur einen begrenzten Einfluss hat, anzupassen.

  4. Eigentumsvorbehalt

    1. Im Falle eines Kaufs oder Ratenkaufs bleibt das Produkt Eigentum von Grönska, bis Grönska die vollständige Zahlung erhalten hat. Der Kunde hat nicht das Recht, die Produkte weiter zu verkaufen oder anderweitig rechtmäßig darüber zu verfügen, bis die Produkte vollständig bezahlt worden sind. Grönska hat das Recht, die Produkte zurückzunehmen, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist.

  5. Lieferung

    1. Die Lieferung erfolgt CPT (Incoterms 2020) an den im Vertrag angegebenen Bestimmungsort.

    2. Eine Lieferverzögerung von fünf Arbeitstagen aufgrund von Umständen, die auf Seiten von Grönska liegen, gilt unter allen Umständen als fristgerecht geliefert.

    3Wenn Grönska die Produkte nicht innerhalb des in Artikel 5.2 genannten Zeitrahmens liefert, werden die Parteien zusammenarbeiten, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden, um die Lieferung ohne weitere Verzögerung zu gewährleisten.

    4. Wenn der Lieferverzug mehr als dreißig Tage beträgt, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen.

    5. Grönska wird den Kunden über jede Änderung der Lieferfrist informieren. Diese Mitteilung erfolgt unverzüglich, nachdem Grönska von der Verzögerung Kenntnis erlangt hat.

  6. Inspektionsanforderungen und Reklamationen

    1. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte nach Erhalt unverzüglich zu prüfen, wie es die gute Geschäftspraxis erfordert. Ist die Lieferung unzureichend oder mangelhaft, so hat der Kunde Grönska unverzüglich zu benachrichtigen.

    2. Im Falle von Transportschäden oder anderen sichtbaren Schäden müssen die betreffenden Schäden durch einen Vermerk auf dem Lieferschein beim Empfang der Produkte dokumentiert werden.

    3. Wenn der Kunde später Mängel feststellt, die trotz sorgfältiger Untersuchung bei der Lieferung nicht entdeckt werden konnten, muss der Kunde Grönska unverzüglich nach der Entdeckung dieser Mängel darüber informieren.

  7. Garantie

    1. Grönska gewährt eine zwölfmonatige Garantie für Fabrikationsfehler. Die Gültigkeit der Garantie setzt voraus, dass der Kunde einen gültigen Vertrag mit Grönska hat, sowohl wenn der Garantiefall eintritt als auch wenn die Garantie in Anspruch genommen wird. Die Garantie bedeutet, dass Grönska das defekte oder nicht funktionierende Produkt ohne Kosten für den Kunden reparieren oder ersetzen wird. Die Garantie gilt ab dem Datum der Lieferung.

    2. Grönska übernimmt keine Garantie für die Produktionsmengen der Produkte.

  8. Installation, etc.

    1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Installation und Verwendung des Produkts in Übereinstimmung mit den geltenden Anweisungen (z. B. Nutzungsbedingungen, Produktspezifikationen oder Benutzerhandbuch) erfolgt.

    2. Die Installation der Produkte erfordert den Zugang zu Strom- und Wasseranschlüssen sowie die Einhaltung der in den Produktspezifikationen genannten Anforderungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bedingungen in der Umgebung des Kunden so beschaffen sind, dass die Produkte an dem vorgesehenen Ort gemäß den Produktspezifikationen installiert werden können.

    3. Der Kunde ist für die Versicherung der Produkte verantwortlich.

  9. Ansprüche

    1. Der Kunde hat Mängel spätestens zwei Wochen, nachdem er den Mangel erhalten hat oder hätte erhalten müssen, zu reklamieren, und in jedem Fall spätestens nach (i) zwei Monaten nach der Lieferung und (ii) dem Ende der Gewährleistungsfrist (vorausgesetzt, der reklamierte Mangel fällt unter die Gewährleistung von Grönska).

    2. Wenn der Kunde Grönska nicht gemäß diesem Abschnitt 9 benachrichtigt, kann er keine Ansprüche wegen solcher Mängel geltend machen.

    3Im Falle einer fristgerechten Reklamation gemäß diesen Bedingungen wird Grönska den Mangel nach eigenem Ermessen entweder durch Austausch oder Reparatur beheben. Die Nachbesserung ist unverzüglich zu vereinbaren und innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erledigen. Die Nachbesserung erfolgt in der Regel an dem Ort, an dem sich das mangelhafte Produkt befindet. Der Kunde trägt die zusätzlichen Kosten für die Behebung von Mängeln, die von Grönska dadurch verursacht werden, dass sich die mangelhaften Produkte an einem anderen Ort als dem Lieferort befinden.

    4. Falls die Reklamation des Kunden unbegründet ist, sind die von Grönska durchgeführten Arbeiten oder Lieferungen sowie alle anderen Kosten, die Grönska für Nachbesserungsmaßnahmen entstanden sind, vom Kunden zu ersetzen.

  10. Unterstützung

    1. Der Lieferant verpflichtet sich, Handbücher für die technische und betriebliche Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

  11. Beschränkung der Haftung

    1. Grönska haftet nur für dokumentierte direkte Schäden. Grönska haftet daher nicht für die folgenden Arten von Verlusten oder Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem unter diese Bedingungen fallenden Vertrag ergeben können: 1) Schäden, die sich aus Produktionsverlusten, entgangenem Gewinn, Einnahmeverlusten, Verlust des Firmenwerts oder erwarteten Einsparungen ergeben, oder 2) Verlust oder Zerstörung von Daten; oder 3) sonstige indirekte Schäden oder indirekte Schäden aufgrund von Verzögerungen oder Mängeln an den verkauften Produkten.

    2. Die Haftung von Grönska für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag ergeben, beschränkt sich auf einen Betrag, der dem entspricht, was der Kunde Grönska für das Produkt bezahlt hat.

    3Grönska ist nicht verantwortlich für die Produktionskapazität oder die tatsächliche Produktion.

    4. Grönska ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch Schädlinge an den Kulturen verursacht werden, oder für die Folgen von Schädlingsschäden an den Kulturen, die sich auf anderes Eigentum des Kunden oder anderer auswirken.

  12. Höhere Gewalt

    1. Die folgenden Umstände stellen einen Grund zur Entlastung dar, wenn sie Grönska an der Erfüllung des Vertrages hindern oder die Erfüllung für Grönska unangemessen beschwerlich machen: Arbeitskonflikte und alle anderen Umstände, die Grönska vernünftigerweise nicht kontrollieren kann, wie z.B. Feuer, Krieg, Terrorismus, Mobilisierung oder unvorhersehbare militärische Einberufungen von vergleichbarem Ausmaß, Beschlagnahme, Pfändung, Devisenbeschränkungen, Aufstände und Unruhen, internationale Blockaden, Mangel an Transportmöglichkeiten, allgemeiner Warenmangel, Energiebeschränkungen, außerordentliche Eingriffe von EU-Behörden oder anderen Behörden, öffentliche Regulierung und fehlende oder verspätete Lieferungen von Subunternehmern.

  13. Produkthaftung

    1. Grönska haftet nicht für Sachschäden, die durch das Produkt nach der Lieferung und während es sich im Besitz des Kunden befindet, verursacht werden. Grönska ist nur insoweit für die Produkte verantwortlich, als sich eine solche Haftung aus den geltenden zwingenden Produkthaftungsvorschriften ergibt.

    2. Die Haftung von Grönska ist begrenzt, wie in Abschnitt 11 "Haftungsbeschränkung" angegeben.

    3. Grönska ist nur gegenüber der geschädigten Partei verantwortlich. Dementsprechend kann der Kunde keine Ansprüche gegen Grönska für Schäden geltend machen, die im Zusammenhang mit gegen den Kunden geltend gemachten Produkthaftungsansprüchen entstanden sind.

    4. Wenn der Geschädigte einen Produkthaftungsanspruch gegen Grönska geltend macht, behält sich Grönska das Recht vor, vom Kunden entschädigt zu werden, soweit der Anspruch nicht durch Fehler in den Produkten oder durch Fahrlässigkeit von Grönska verursacht wurde.

    5. Wenn ein Dritter einen Produkthaftungsanspruch gegen eine der Parteien (Kunde oder Grönska) geltend macht, wird die Partei die andere Partei unverzüglich darüber informieren

  14. Rechte an geistigem Eigentum

    1. Das Urheberrecht und alle anderen geistigen Eigentumsrechte an den Produkten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Design, die Software und deren Aktualisierungen und Verbesserungen sowie die begleitenden Handbücher und andere zugehörige Dokumente) gehören Grönska. Der Kunde bestätigt, dass er nur berechtigt ist, die Produkte für die Zwecke zu verwenden, für die sie bestimmt sind. Der Kunde darf die Produkte nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Grönska kopieren, rekonstruieren, modifizieren, dekompilieren oder disassemblieren.

  15. Laufzeit der Vereinbarung

    1. Der Vertrag mit Grönska ist unbefristet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Kündigung des Vertrages mit Grönska muss schriftlich und mit einer Frist von sechs (6) Monaten erfolgen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Der Vertrag mit Grönska kann vom Kunden nicht gekündigt werden, bevor die im Vertrag angegebene Vertragsdauer abgelaufen ist.

    (2) Jede Partei kann den Vertrag sofort kündigen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag wesentlich verletzt hat und, falls eine Korrektur möglich ist, wenn die Korrektur nicht innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen erfolgt, nachdem diese Partei von der nicht verletzenden Partei über die Verletzung informiert wurde. Eine fristlose Kündigung muss unverzüglich erfolgen, nachdem der kündigenden Partei der Umstand, der Anlass zu einer solchen Kündigung gibt, bekannt geworden ist.

    3. Nach Beendigung des Vertrages mit Grönska muss der Kunde (sofern das Eigentum nicht auf ihn übergegangen ist) die Produkte auf eigene Kosten demontieren und deinstallieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Anweisungen von Grönska im Zusammenhang mit diesen Arbeiten zu befolgen. Grönska sorgt für die Abholung der Produkte zum vereinbarten Termin.

    4. Die Beendigung des Vertrages berührt nicht die Rechte und Pflichten der Parteien, die vor dem Datum der Beendigung des Vertrages entstanden sind.

    5. Die Bestimmungen über das anwendbare Recht und Streitigkeiten gelten auch nach der Beendigung des Vertrages.

  16. Datenschutz

    1. Der Kunde stellt sicher, dass Grönska, die mit Grönska verbundenen Unternehmen und die Unterlieferanten von Grönska berechtigt sind, personenbezogene Daten über die Kontaktpersonen des Kunden, einschließlich Namen und Kontaktinformationen, zu verarbeiten und zu speichern. Der Zweck der Verarbeitung dieser Daten durch Grönska ist die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, z.B. in Bezug auf die Abwicklung der Kundenbeziehungen und des Zahlungsverkehrs.

  17. Änderungen der Bedingungen und Konditionen

    1. Grönska behält sich das Recht vor, diese Bedingungen einseitig zu ändern. Eine solche Änderung muss dem Kunden 30 Tage vor dem Inkrafttreten der Änderung mitgeteilt werden, damit sie gültig ist. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag mit Grönska zu kündigen, wenn die Änderung einen erheblichen negativen Einfluss auf den Kunden hat und der Kunde die Änderung nicht akzeptiert. Die Kündigung des Kunden muss bei Grönska eingehen, bevor die Änderung in Kraft tritt.

  18. Teilweise Invalidität

    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

  19. Rechtsstreitigkeiten

    1. Der Kunde und Grönska bemühen sich um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten.

    2. Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, werden abschließend durch ein Schiedsverfahren gemäß den Regeln für das vereinfachte Schiedsverfahren der Stockholmer Handelskammer (Arbitration Institute) entschieden. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Stockholm. Auf den Streitfall ist schwedisches Recht anzuwenden.